Zum Inhalt springen

Header

Audio
Vor der Pensionierung gilt es einiges an Papierkram zu erledigen
Aus Espresso vom 25.04.2024. Bild: IMAGO / Zoonar II
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 42 Sekunden.
Inhalt

Altersvorsorge Vor der Pensionierung: Das müssen Sie wissen

Früher oder später sollte man sich Gedanken über die Pensionierung machen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Worum geht es? Voraussichtlich 140'000 Berufstätige dürften dieses Jahr in der Schweiz vom Erwerbsleben in den Ruhestand übertreten. Aber so einfach mir nichts, dir nichts geht das nicht: Vor der Pensionierung gilt es viele wichtige Entscheidungen zu treffen und einiges an Papierkram zu erledigen.

Werde ich automatisch pensioniert? Nein. Ihr Arbeitsverhältnis endet bei Erreichen des Pensionsalters nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so festgehalten ist. Ist das nicht der Fall, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis künden. Auch die Rente der AHV kommt nicht automatisch. Sie müssen Ihrer Ausgleichskasse den gewünschten Rentenbezug mindestens drei Monate im Voraus anmelden.

Kommt die Rente der Pensionskasse automatisch? Ja. Wenn Sie dort nichts unternehmen, bekommen Sie spätestens bei Erreichen des reglementarisch festgehaltenen Pensionsalters eine Rente. Wenn Sie also einen Kapitalbezug wünschen, müssen Sie das Ihrer Kasse frühzeitig mitteilen. Bei einigen Kassen ein Jahr, bei anderen drei Jahre im Voraus.

Welche Leistungen stehen mir nach der Pensionierung zu? In der Schweiz soll das Drei-Säulen-System die Existenz im Alter sichern. Aus der ersten Säule beziehen Pensionierte die Rente aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und aus der zweiten Säule Leistungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Die Dritte Säule umfasst die freiwillige Vorsorge der Pensionierten.

Wie hoch wird meine Rente sein?

Box aufklappen Box zuklappen

Die Höhe der jeweiligen Rente hängt von der Anzahl Beitragsjahre und von der Höhe des versicherten Lohnes ab. Bei einer vollen Anzahl Beitragsjahre machen AHV- und die Pensionskassenrente im Schnitt 50 bis 60 Prozent des letzten Verdienstes aus. Um die Zeit nach der Pensionierung zu planen, lohnt es sich, bei der Ausgleichskasse eine Rentenberechnung zu verlangen. Bei der Pensionskasse finden Sie die voraussichtliche Rentenhöhe auf Ihrem Ausweis.

Kommt die Rente am Monatsanfang oder am Monatsende? Die AHV-Rente wird am Anfang des Monats ausbezahlt. Laut Gesetz muss sie bis am 20. Tag des Monats auf dem Konto der Empfängerin, des Empfängers sein. Die Praxis ist je nach Sozialversicherungsanstalt verschieden. Die SVA Zürich beispielsweise überweist Renten bereits am 5. Arbeitstag des betreffenden Monats. Die Pensionskassen bezahlen die Rente meist am Monatsende, analog dem Lohn. Die allermeisten Kassen bezahlen die Renten monatlich, ein paar wenige quartalsweise im Voraus.

Kapital oder Rente?

Box aufklappen Box zuklappen

Dieser Entscheid hängt von den konkreten Lebensumständen ab, insbesondere von der Lebenserwartung. Ganz allgemein: Eine Rente bietet mehr Sicherheit. Kapital, mehr Spielraum und meist tiefere Steuern. Eigenheimbesitzerinnen können beispielsweise mit einem Kapitalbezug die Hypothek abzahlen. Bei diesem Entscheid kann sich eine Beratung lohnen. Wichtig: Laut Gesetz haben Sie Anspruch darauf, sich mindestens ein Viertel Ihres obligatorischen Anlageguthabens als Kapital auszahlen zu lassen. Die meisten Kassen bezahlen auf Wunsch das ganze Guthaben aus. Allerdings muss ein Kapitalbezug je nach Kasse bis zu drei Jahre im Voraus angemeldet werden. Konsultieren Sie bei diesem Entscheid unbedingt rechtzeitig das Reglement Ihrer Pensionskasse.

Was kann ich tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht? Auch wenn eine Person ein Leben lang gearbeitet hat, kann es sein, dass die Renten aus AHV und Pensionskasse kaum zum Leben reichen. Betroffene haben in dieser Situation Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wichtig: Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Sie sollen eine angemessene Existenz sichern. Zuständig für die Anmeldung sind die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen.

Welche Auswirkungen hat eine vorzeitige Pension auf meine Rente?

Box aufklappen Box zuklappen

Grundsätzlich können Sie den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung selbst bestimmen und sich zum Beispiel mit einer Reduktion des Pensums stufenweise vom Berufsleben zurückziehen oder vorzeitig pensionieren lassen. Die AHV-Rente können Sie ab einem frei gewählten Monat nach dem 63. Geburtstag beziehen. Seit dem 1. Januar 2024 können Sie statt der ganzen Altersrente auch einen frei gewählten Anteil von 20 bis 80 Prozent vorbeziehen, und den Rest später. Diese Modelle haben neben dem Wegfall des Einkommens auch eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge – pro Vorbezugsjahr sind das bei der Pensionskasse um die 7%. Bei der AHV um zirka 7% bei einem Vorbezugsjahr und um zirka 14% wenigerbei zwei Vorbezugsjahren.

 Ab 2027 werden für die AHV-Rente neue Kürzungssätze gelten – wer weniger verdient hat, erhält einen tieferen Kürzungssatz. Die Sätze sind noch nicht festgelegt.

Ich möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Muss ich weiter in die AHV einzahlen? Ja. Wer nach der Pensionierung weiter arbeitet und jährlich mehr als 16'800 Franken verdient, muss auch weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Diese Beiträge werden seit dem 1. Januar 2024 bei der Berechnung Ihrer Rente angerechnet, was zu einer höheren Altersrente führen kann. Durch das Weiterarbeiten ist es unter bestimmten Voraussetzungen neu möglich, Beitragslücken aufzufüllen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Ich möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Muss ich die Rente beziehen? Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung weiterarbeiten möchten, können Sie Ihre Renten beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Im ersten Fall steht Ihnen mehr Einkommen zur Verfügung, Sie bezahlen aber auch höhere Steuern. Ein Rentenaufschub hat lebenslang eine höhere Rente zur Folge. Allerdings werden bei einem Rentenaufschub auch die Auszahlung von Kinder-, Witwen- und Witwerrenten aufgeschoben.

Wo kann ich mich bei Unsicherheiten beraten lassen?

Box aufklappen Box zuklappen

Das Informationsbedürfnis und die mit der Pensionierung anstehenden Fragen sind sehr individuell. Die SVA Zürich rät, sich etwa fünf Jahre vor der Pensionierung zunächst bei der HR-Abteilung des Arbeitgebers nach firmeninternen Informationsveranstaltungen zu erkundigen. Kostenpflichtige individuelle Beratungen bieten zum Beispiel die Pro Senectute an, Banken und Finanzberatungsinstitute wie das Vermögenszentrum. 

Espresso, 25.04.24, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel